Bewusst-Handeln verwendet Cookies, um das bestmögliche Angebot zu bieten. Wenn Sie unsere Seite benutzen, akzeptieren Sie den Einsatz von Cookies entsprechend unserer Datenschutzbestimmungen.
Kein Problem! Hier können Sie ein neues Passwort einrichten.
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, um ein neues Passwort zu vergeben.
Sollten Sie innerhalb der nächsten Minuten KEINE E-Mail mit Ihren Zugangsdaten erhalten, so überprüfen Sie bitte: Haben Sie sich in unserem Shop bereits registriert? Wenn nicht, so tun Sie dies bitte einmalig im Rahmen des Bestellprozesses. Sie können dann selbst ein Passwort festlegen. Sobald Sie registriert sind, können Sie sich in Zukunft mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie sich in unserem Shop bereits registriert haben, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie sich bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse evtl. vertippt haben.
Sollten Sie trotz korrekter E-Mail-Adresse und bereits bestehender Registrierung weiterhin Probleme mit dem Login haben und auch keine "Passwort vergessen"-E-Mail erhalten, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@bewusst-handeln.eu
Den Staatsangehörigkeitsausweis verstehen & richtig beantragen
Vom staaten- und rechtslosen Personal zum souveränen Bürger
Kennen Sie den Unterschied zwischen der Angabe zur Staatsangehörigkeit „deutsch“ in Ihrem Personalausweis und dem echten Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Staatsangehörigkeitsausweis nach Abstammung gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913, RuStAG § 4.1, auch inoffiziell genannt „gelber Schein“?
In der Drucksache 16 /1883 des Landtags von Baden-Württemberg, vom 04.04.2017, steht:
»Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.«
Das Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg, Berlin schrieb dazu bis Juli 2017:
»Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse benötigt.«
Der Landkreis Augsburg schrieb dazu bis zum Juni 2017:
»Ein Personalausweis oder ein deutscher Reisepass stellt keinen verbindlichen Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dar. Müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.«
»Ein Reisepass oder Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn Sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie beispielsweise als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.«
»Der deutsche Reisepass oder Personalausweis stellt keinen förmlichen Nachweis für das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit dar. Die Deutscheneigenschaft kann nur durch einen Staatsangehörigkeitsausweis oder durch einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher nachgewiesen werden.«
Das bayerische Innenministerium hatte dazu bis zum Jahr 2013 auf seiner Internetseite veröffentlicht: »Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. (…) Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.« (Quelle: web.archive.org)
Wussten Sie, daß nur Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt?
Nur Unionsbürger haben innerhalb der EU laut Art. 20 AEUV das Recht
auf Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit
auf aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen
auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden
Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten in der Muttersprache zu wenden
Wer keinen Nachweis seiner Staatsangehörigkeit in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises nach StAG besitzt, gilt verwaltungstechnisch als Staatenloser. Die Staatsangehörigkeit nach StAG und die Unionsbürgerschaft ist eine verwaltungstechnische Staatsangehörigkeit und keine hoheitliche. Auch wenn es im deutschen Rechtsalltag anders zu sein scheint, ändert dies nichts an der Tatsache, daß:
Staatenlose nicht wählen dürfen und nicht gewählt werden können (siehe § 12, § 15 im Bundeswahlgesetz).
die Heirat eines Staatenlosen mit einem Ausländer, der eine Staatsangehörigkeit besitzt, den Verlust dessen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen könnte und dadurch die Heirat rechtlich angreifbar werden könnte
Staatenlose nach den Militärgesetzen, z.B. dem SHAEF-Gesetz, kein Eigentum rechtssicher erwerben können
Staatenlose keine Immobilien an Ausländer, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit sind, rechtswirksam veräußern können
sämtliche Immobilienkäufe und Verkäufe zwischen Staatenlosen dem SHAEF-Gesetz Art. 52 widersprechen und somit jederzeit vom Besatzer beschlagnahmt werden können
Staatenlose keinen Friedensvertrag (der seit dem 1. Weltkrieg noch aussteht!) schließen können
Weitere Informationen:
Zur Erlangung des Staatsangehörigkeitsausweises bieten wir eine DVD an und empfehlen zur Vorbereitung, eigene Ahnenforschung zu betreiben. Dazu sollte die familiäre Abstammung lückenlos mittels Personenstandsurkunden wenn möglich vor das Jahr 1914, wenn nicht möglich eine Generation zurück nachgewiesen werden. Die Organisatoren von Bewußt-Handeln besitzen bereits einen "gelben Schein" und geben ihre Erfahrungen gerne an Sie weiter.
Nur wenn viele Menschen aktiv werden und sich auf ihren persönlichen Befreiungsweg begeben, wird es möglich sein, die geplante neue Weltordnung, basierend auf Unfreiheit, Kapital- und Konzerndiktatur zu verhindern. Wenn wir ein friedliches Zusammenleben, begründet auf Völkerrecht, Freiheit und Liebe realisieren wollen, kommt es auf jeden Einzelnen von uns an!
Den Staatsangehörigkeitsausweis mit Hilfe unserer DVD richtig beantragen
Die DVD erklärt eingehend die Hintergründe der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit der dazugehörigen Ausfüllhilfe sind Sie in der Lage den Staatsangehörigkeitsausweis für Ihre Person richtig zu beantragen.
Die »Generalvollmacht einschließlich Patientenverfügung« kurz »GVoll & PatVerFü« wurde von uns im Verein formuliert, rechtlich überprüft und erfolgreich angewendet. Sie wurde in der Vergangenheit mehrfach geändert und optimiert, um den aktuellen Erfordernissen Rechnung tragen zu können.