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05: Medien & Reichsbürger: Eine rechtliche Sicht - Matthias Weidner bei bewusst.tv (Dezember 2016)

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Nachdem der Begriff „Reichsbürger“ derzeit durch die Medien geistert, klärt Matthias Weidner im Gespräch mit Jo Conrad die Verdrehung der Begriffe und die Zusammenhänge von gültigem Recht und tatsächlicher Staatsangehörigkeit mit den damit verbundenen Rechten.


Nachstehend Stichworte, welche Themen in dem Video angesprochen werden. Es wird empfohlen, das Video komlett anzusehen, um die Zusammenhänge besser verstehen zu können.

00:04:02    Zitat aus „Reichsbürgergesetz“ vom 15.09.1935:

§ 1. (1) Staatsbürger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.
§ 2. (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.
(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.

§ 3. Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/reichsbuerger35.htm
und
http://www.documentarchiv.de/ns/nbgesetze02.html
und
http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0007_nue&object=abstract&st=&l=de

00:05:18    „Reichsbürgerbrief“:

separates Dokument – siehe auch Reichsbürgergesetz §2 (3) „Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.“

00:06:48    „ … Schon Hitler hatte sich von der Staatsangehörigkeit distanziert …“
00:07:14    RuStAG §1 vom 22.07.1913:

§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ((z.B. Bayern, Preussen; §§3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de67-18/rustag13.htm

00:08:35    „Heute wird – pauschal gesagt –: … Jeder, der sich um sein Recht auf Recht bemüht, … grundsätzlich in die rechte Ecke gestellt wird! … “
00:09:08    StAG:

„… Andreas Claus hat bereits 2010 erkannt, daß im Staatsangehörigkeitsgesetz eine Verordnung Adolf Hitlers eingebracht wurde: … „
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

00:11:31    Rechtliche Situation von Staatsbediensteten, z.B. Polizisten, Grenzbeamte, Verwaltungsangestellte, Soldaten …
00:12:24    Bundesbeamtengesetz (BBG) § 7: Voraussetzungen:

(1) In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer
1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist …
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html

00:13:25    Temporäre Staatsangehörigkeit zum Zwecke der Verbeamtung/Zulassung für z.B. Notare, Ärzte, Apotheker … kann danach sofort wieder entzogen werden …
00:13:55    StAG, Bundesstaatsangehörigkeit „… eine Staatsangehörigkeit begründet sich immer auf das Land oder den Bundesstaat…“ rechtliche Grundlage
00:15:52    Verordnung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 12.10.1982 (102-I, AZ: IA3-250/3, Fundstelle: MABI 1982, S. 629):

I. Allgemeines
1. Begriff des Deutschen:
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt … (Art. 116 Abs. 1 GG)
Deutscher im Sinn des RuStAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – RuStAG).

00:17:06    RuStAG §1 vom 22.07.1913:

§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ((z.B. Bayern, Preussen; §§3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35)) besitzt.

00:19:00    Erfahrungen beim Beantragen im Amt
00:20:48    „… Sie wollen nicht, daß wir das machen … Verwaltungsvorschrift …“
00:22:41    Verwendung eigener Anträge oder des offiziellen Antrags des BVA (Bundesverwaltungsamt in Köln)
00:25:00    Anweisung zur Beantragung nach StAG oder RuStAG
00:27:40    Personalstatut EGBGB §5   https://www.buzer.de/s1.htm?a=5&g=&kurz=EGBGB&ag=5257
00:30:40    Mitführen des Staatsangehörigkeitsausweises
00:31:15    Polizeiaufgabengesetz
00:32:38    Vertragsrecht der BrD-Verwaltung
00:32:58    „Reichsbürger“-Beschuldigung    
00:33:48    geltende Gesetze; Bayerische Landesverfassung; Grundgesetz
00:35:18    Grundgesetz Art. 13: Unverletzlichkeit der Wohnung   https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html
00:40:14    „Unzuverlässigkeit“ eines Waffenbesitzers
00:41:32    Entnazifizierung Grundgesetz Art. 139
00:42:48    Einkommenssteuergesetz ESTG; Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
00:46:34    Ausfüllhhilfe
00:53:02    Strafrechtliche Konsequenzen; §130 Abs. 4 StGB
00:55:54    Rechtsstellung in der Vergangenheit
00:57:13    Friedensvertrag
00:57:54    Proklamation No. 2
00:59:01    Hessische Verfassung Art. 159
00:59:48    Verwaltung
01:00:50    Hoheitliches Recht


Tags:
Waffenschein, BND, politisches Ziel, Reichsbürger, Staatsangehörige, Reichsbürgerbrief, Staatsangehörigkeitsausweis, Gelber Schein, Bundesstaatsangehörigkeit, Reichsangehörigkeit, Grundgesetz, Bayerische Landesverfassung, BVA Köln, Bundesverwaltungsamt