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Wussten Sie?

Ihr Personalausweis beweist nicht, dass
Sie Deutscher sind

„Der deutsche Reisepass oder Personalausweis stellt keinen förmlichen Nachweis für das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit dar. Die Deutscheneigenschaft kann nur durch einen Staatsangehörigkeitsausweis […] nachgewiesen werden.“
Quelle: Landkreis Coburg, Landratsamt
Der direkte Vergleich

Warum benötige ich den Staatsangehörigkeitsausweis
für meine Person?

Im Alltag reicht Ihr Personalausweis. Sobald es auf den sicheren Nachweis ankommt, zeigt sich der Unterschied.
 

Situation Mit Staatsangehörigkeitsausweis Nur mit Pass / Personalausweis
Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit Verbindlich festgestellt – bindend für alle Behörden (§ 30 StAG) Nur eine Vermutung, kein förmlicher Nachweis
Gültigkeit Unbefristet – einmal beantragt, dauerhaft gültig Läuft nach 6 bzw. 10 Jahren ab und muss neu beantragt werden
Eine Behörde verlangt den Nachweis Urkunde vorlegen – sofort erledigt Abstammung muss erst über Geburts- und Heiratsurkunden belegt werden
Mehrere Staatsangehörigkeiten oder Geburt im Ausland Deutsche Staatsangehörigkeit eindeutig dokumentiert Prüfung im Einzelfall, häufig mit Rückfragen
Ihre Kinder und Enkel Ihre Urkunde erleichtert deren Nachweis der Abstammung Die Nachweiskette muss später mühsam rekonstruiert werden
Urkunden der Vorfahren Einmal zusammengetragen und behördlich geprüft Liegen verstreut in Standesämtern und Archiven – und gehen mit der Zeit verloren
Tipp: Generalvollmacht & Patientenverfügung
Unsere aktuelle Vorlage nach BGB – damit im Ernstfall Menschen Ihres Vertrauens für Sie handeln können.

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Über Deutschland hinaus

Ihre Staatsangehörigkeit zählt auch in der EU und weltweit

Innerhalb der EU

Wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, ist automatisch Unionsbürger (Art. 20 AEUV). Das gibt Ihnen das Recht:

  • sich in allen EU-Staaten frei zu bewegen und niederzulassen
  • bei Kommunal- und Europawahlen in Ihrem Wohnsitzstaat zu wählen und gewählt zu werden
  • in Drittstaaten konsularischen Schutz jedes EU-Staats zu erhalten
  • Petitionen an das Europäische Parlament zu richten
  • sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden
Weltweit

Auch im Ausland kann ein förmlicher Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit verlangt werden, zum Beispiel:

  • bei der Heirat mit einem ausländischen Partner oder einer Eheschließung im Ausland
  • bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland
  • bei Erbschaften und Grundstücksgeschäften im Ausland
  • bei Behördengängen, Visa und Aufenthaltstiteln in Drittstaaten

Ja, ich will meine Staatsangehörigkeit
förmlich nachweisen können

Wir begleiten Sie beim Antrag – vom Selbststudium mit DVD bis zum Live-Kurs mit Matthias.